Das deutsche Rettungspaket

Okay, hier kurz zusammengefasst die Details des deutschen Rettungspakets:

  1. Das Gesamtvolumen beträgt 480 Mrd. €
  2. Davon sind 400 Mrd. € Garantien zur Absicherung der Refinanzierung von Banken mit einer Laufzeit von bis zu 36 Monaten (nur Senior-Instrumente wie Inhaberschuldverschreibungen und Commercial Paper). Die erwartete Ausfallquote beträgt 5%, für die Risikovorsorge getroffen wird. Bei Inanspruchnahme müssen die Banken angemessene Preise für die Absicherung zahlen (mind. 2% nach Gesetzesbegründung).
  3. Der Bund stellt 70 Mrd. € zur Refinanzierung von Geschäftsbanken bereit, wobei je nach Rechtsform die entsprechenden Instrumente (stimmrechtslose) Vorzugsaktien, Aktien oder Hybridkapital wie Genusscheine verwendet werden. Zu diesem Zweck können Banken ihr Grundkapital um bis zu 50% erhöhen.
  4. Die Umsetzung erfolgt durch einen Stabilisierungsfonds, der als Sondervermögen des Bundes durch die Bundesbank verwaltet wird. Der Fonds kann sich durch Ausgabe von Schuldverschreibungen bis 100 Mrd. € finanzieren (70 Mrd. Rekapitalisierung, 10 Mrd. Reserve, 20 Mrd. Risikovorsorge).
  5. Wenn notwendig, kann der Fonds „Problem-Aktiva“ aufkaufen (wenn alles andere versagt).
  6. Die Laufzeit des Programms ist bis zum 31.12.2009 begrenzt.
  7. Die Bundesbank soll Geldmarktfonds sichern.
  8. Die fiskalischen Risiken sollen von Bund und Ländern im Verhältnis 65:35 getragen werden.

Noch ein paar Details aus Steinbrücks Pressekonferenz:

Banken, die Leistungen in Anspruch nehmen, müssen auch Gegenleistungen in der Unternehmenspolitik leisten, u. a. sollen die Banken die Kreditversorgung des Mittelstands sicherstellen, Managerboni eingeschränkt werden, und die Banken sollen keine Dividenden auszahlen.

Als wichtigen Punkt nennt Steinbrück die Anpassung der Bilanzierungsregeln: Es soll eine flexiblere Einordnung in Handelsbuch (Mark-to Market) oder Bankbuch (Anschaffungskosten) ermöglicht werden sowie die Bewertung nach Barwert der Aktiva.

Update: Hier gibt es den Gesetzesentwurf. Übrigens wird die Insolvenzordnung geändert. Demnach führt eine Überschuldung nicht mehr zwingend zur Insolvenz, sondern nur dann, wenn eine erfolgreiche Fortführung der Geschäfte überwiegend nicht wahrscheinlich ist.

Update 2: weissgarnix hat ein Schaubild der geplanten Maßnahmen, und die Länderfürsten exerzieren wohl gerade durch, was schon so unglaublich gut im US-Kongress funktioniert hat.

Kommentar verfassen

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.